Leichte Verkehrsmittel

Batteriepass für E-Bike- und E-Scooter-Akkus

Akkus für E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und E-Mopeds sind LV-Batterien. Ab dem 18. Februar 2027 braucht jeder neu in Verkehr gebrachte Akku einen eigenen Pass mit QR-Code, egal wie groß er ist.

gekapselte Akkus für den Antrieb von Radfahrzeugen
≤ 25 kg gekapselte Akkus für den Antrieb von Radfahrzeugen
Mindestgröße: Es gibt keine Kapazitätsgrenze
0 kWh Mindestgröße: Es gibt keine Kapazitätsgrenze
je Akku, auch für Ersatzakkus
1 Pass je Akku, auch für Ersatzakkus

Was für dich gilt

  • Jeder LV-Akku, der ab dem 18.02.2027 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1).
  • Zuständig ist, wer den Akku in Verkehr bringt: Hersteller, Importeur oder Händler mit Eigenmarke (Art. 77 Abs. 4).
  • Der QR-Code auf dem Akku führt zum Pass (Art. 13 Abs. 6).
  • Ware, die vor dem Stichtag schon auf dem EU-Markt war, braucht keinen nachträglichen Pass.
  • Wer einen gebrauchten Akku wiederaufarbeitet und erneut verkauft, legt einen neuen Pass an, der auf den alten verweist (Art. 77 Abs. 7).

Diese Daten brauchst du vom Hersteller

  • 01Hersteller, Modell, Herstellungsort und -datum, Gewicht, Chemie (z. B. NMC oder LFP)
  • 02Nennspannung, Kapazität, Leistung, erwartete Lebensdauer in Zyklen, Innenwiderstand, Temperaturbereich
  • 03Gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe, geeignetes Löschmittel
  • 04EU-Konformitätserklärung, Demontage- und Sicherheitsinformationen
  • 05Je Akku: Seriennummer und Status

So hilft dir Batteriepass Online

01

Ein Formular je Akkumodell

Wir fragen genau die Pflichtfelder für LV-Batterien ab und prüfen vor dem Veröffentlichen, ob alles vollständig ist.

02

Pässe für ganze Serien

Seriennummern trägst du einzeln, als Bereich oder per CSV ein. Jeder Akku bekommt seinen Pass und seinen QR-Code.

03

Etiketten zum Drucken

QR-Code, Seriennummer und Sammelsymbol als PDF-Etikett in A7 oder 50 × 30 mm, für ganze Chargen als ZIP.

Häufige Fragen

Brauchen auch kleine Scooter-Akkus einen Pass?

Ja. Für LV-Batterien gibt es keine Kapazitätsgrenze. Entscheidend ist nur, dass der Akku ein Radfahrzeug antreibt, gekapselt ist und höchstens 25 kg wiegt.

Der Akku sitzt fest im Rahmen. Brauche ich trotzdem einen Pass?

Ja. Auch eingebaute Akkus sind passpflichtig. Wer das Rad aus einem Drittland einführt, ist in der Regel für den Pass zuständig.

Wo kommt der QR-Code hin?

Sichtbar und dauerhaft auf den Akku. Geht das wegen der Größe nicht, auf die Verpackung und die Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).

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Leg deinen ersten Batteriepass heute an.

Der Pilot-Tarif ist kostenlos. Ein Modell, zehn Pässe, keine Einrichtungsgebühr.