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Welche Batteriekategorie habe ich?
Die fünf Kategorien der Batterieverordnung, mit Beispielen und der 2-kWh-Grenze.
Stand: Oktober 2026
Ob du einen Batteriepass brauchst, hängt allein von der Batteriekategorie ab. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 kennt fünf Kategorien (Art. 3 Abs. 1 Nr. 9 bis 14). Passpflichtig sind ab dem 18.02.2027 LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh (Art. 77 Abs. 1). Das gilt auch für Batterien, die in ein Produkt eingebaut sind, etwa im E-Bike.
Die fünf Kategorien
- Elektrofahrzeugbatterie: liefert Energie für den Antrieb von Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern (Klassen M, N, O) oder von Fahrzeugen der Klasse L (z. B. E-Motorrad), wenn sie mehr als 25 kg wiegt. Batteriepass: ja.
- LV-Batterie (Batterie für leichte Verkehrsmittel): gekapselt, höchstens 25 kg, für den Antrieb von Radfahrzeugen mit Elektromotor oder mit Motor- und Muskelkraft, z. B. E-Bike, Pedelec, E-Scooter, E-Moped. Batteriepass: ja.
- Industriebatterie: speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt oder nach Umnutzung dafür bestimmt, außerdem jede andere Batterie über 5 kg, die keine der übrigen Kategorien ist. Batteriepass: nur bei mehr als 2 kWh.
- Starterbatterie: für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung, auch als Zusatz- oder Backup-Batterie in Fahrzeugen und Maschinen. Batteriepass: nein.
- Gerätebatterie: gekapselt, höchstens 5 kg, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt und keine der anderen Kategorien, z. B. Akkus in Werkzeug, Laptop, Smartphone oder Powerbank. Batteriepass: nein.
In dieser Reihenfolge prüfen
Die Definitionen schließen sich gegenseitig aus. Am schnellsten kommst du ans Ziel, wenn du von oben nach unten prüfst und bei der ersten passenden Frage stehen bleibst:
- Treibt die Batterie ein Straßenfahrzeug der Klassen M, N oder O an, oder ein Fahrzeug der Klasse L und sie wiegt mehr als 25 kg? Dann ist es eine Elektrofahrzeugbatterie.
- Treibt sie ein Radfahrzeug an, ist gekapselt und wiegt höchstens 25 kg? Dann ist es eine LV-Batterie.
- Ist sie für Anlasser, Licht oder Zündung gedacht? Dann ist es eine Starterbatterie.
- Ist sie gekapselt, wiegt höchstens 5 kg und ist nicht für die Industrie ausgelegt? Dann ist es eine Gerätebatterie.
- Alles andere ist eine Industriebatterie. Dann entscheidet die Energiemenge: über 2 kWh braucht sie einen Pass.
Typische Beispiele
- E-Bike- oder Pedelec-Akku, E-Scooter-Akku: LV-Batterie, Pass nötig.
- Antriebsbatterie eines Elektroautos oder eines E-Motorrads über 25 kg: Elektrofahrzeugbatterie, Pass nötig.
- Heimspeicher und Gewerbespeicher (meist 5 bis 30 kWh): Industriebatterie über 2 kWh, Pass nötig.
- Antriebsbatterie eines Gabelstaplers: Industriebatterie (kein Straßenfahrzeug, schwerer als 25 kg), bei mehr als 2 kWh Pass nötig.
- Tragbare Powerstation mit mehr als 5 kg: Industriebatterie. Mit 1 kWh kein Pass, mit 3 kWh Pass nötig.
- 12-V-Starterbatterie im Auto: Starterbatterie, kein Pass.
- Akku von Akkuschrauber, Laptop oder Powerbank: Gerätebatterie, kein Pass.
Die 2-kWh-Grenze richtig berechnen
Die Grenze gilt nur für Industriebatterien und bezieht sich auf die Energiemenge, nicht auf das Gewicht. Steht im Datenblatt nur die Kapazität in Amperestunden, rechnest du Nennspannung mal Kapazität: Ein Speicher mit 51,2 V und 100 Ah hat 5,12 kWh und braucht einen Pass. Ein Modul mit 12,8 V und 100 Ah hat 1,28 kWh und braucht keinen.
Häufige Irrtümer
- „Mein Akku wiegt nur 3 kg, also ist es eine Gerätebatterie.“ Falsch, wenn er ein E-Bike antreibt. Antriebsbatterien für E-Bikes, E-Scooter und andere leichte Radfahrzeuge sind LV-Batterien, egal wie leicht.
- „Die Batterie ist fest eingebaut, also betrifft mich das nicht.“ Falsch. Die Verordnung gilt auch für Batterien in Produkten, und wer das Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt, ist für den Pass zuständig.
- „Kein Batteriepass heißt keine Pflichten.“ Falsch. Ab dem 18.02.2027 brauchen alle Batterien einen QR-Code. Ohne Passpflicht führt er zu den Kennzeichnungsangaben, der EU-Konformitätserklärung und den Entsorgungshinweisen (Art. 13 Abs. 6).
Unsicher?
Der kostenlose Pflicht-Check auf dieser Seite fragt Kategorie, Kapazität und deine Rolle ab und sagt dir in wenigen Klicks, ob du einen Pass brauchst. In Grenzfällen, etwa bei Spezialfahrzeugen, hilft ein Blick in den Verordnungstext oder eine Rechtsberatung.
Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.
Zum Pflicht-CheckQuellen
- Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 3, 13 und 77 (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013, Fahrzeugklasse L (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2018/858, Fahrzeugklassen M, N, O (EUR-Lex)
Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.