Noch 122 Tage bis zur Batteriepass-Pflicht am 18. Februar 2027 – Pflicht-Check starten
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Wissen

Batteriepass für E-Bike-Akkus

Wer zuständig ist, welche Akkus betroffen sind und was in den Pass gehört.

Stand: Oktober 2026

Akkus für E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und E-Mopeds sind LV-Batterien („leichte Verkehrsmittel“), solange sie gekapselt sind und höchstens 25 kg wiegen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 11). Jede LV-Batterie, die ab dem 18.02.2027 in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1). Eine Kapazitätsgrenze wie bei Industriebatterien gibt es hier nicht: Auch ein kleiner Scooter-Akku ist passpflichtig.

Wer muss den Pass erstellen?

Zuständig ist der Wirtschaftsakteur, der den Akku in Verkehr bringt, also erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt (Art. 77 Abs. 4). Er kann andere schriftlich beauftragen, den Pass für ihn zu führen. In der Praxis:

  • Du baust Akkus in der EU oder lässt sie unter deiner Marke bauen: Du bist Erzeuger und erstellst den Pass.
  • Du importierst E-Bikes oder Akkus aus einem Drittland, etwa aus China: Du bist Einführer und erstellst den Pass, auch wenn der Akku fest im Rahmen sitzt.
  • Du kaufst Akkus bei einem Systemanbieter, der sie in der EU bereits in Verkehr gebracht hat, und baust sie in deine Räder ein: Der Pass kommt in der Regel vom Systemanbieter. Lass dir das schriftlich bestätigen.
  • Du verkaufst Räder oder Akkus nur weiter: Du bist Händler und erstellst keinen Pass, darfst ab dem 18.02.2027 aber keine passpflichtigen Akkus ohne QR-Code und Pass mehr anbieten.

Welche Akkus betroffen sind

  • Nur Akkus, die ab dem 18.02.2027 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Ware, die vorher schon auf dem EU-Markt war, braucht keinen nachträglichen Pass.
  • Ersatzakkus genauso wie Akkus, die mit dem Rad verkauft werden. Jeder einzelne Akku bekommt einen eigenen Pass mit eigener Seriennummer.
  • Aufbereitete Akkus: Wer einen gebrauchten Akku wiederaufarbeitet (alle Zellen prüfen, Zellen tauschen, mindestens 90 % der ursprünglichen Kapazität) und wieder verkauft, braucht einen neuen Pass, der auf den alten verweist (Art. 77 Abs. 7, Art. 3 Abs. 1 Nr. 32).

Was in den Pass gehört

Der Pass enthält Daten zum Akkumodell und zum einzelnen Akku (Anhang XIII). Für den Start im Februar 2027 sind das vor allem:

  • Hersteller, Modell, Batteriekategorie, Herstellungsort und -datum, Gewicht und Chemie (z. B. NMC oder LFP)
  • Gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe und geeignetes Löschmittel
  • Leistungs- und Haltbarkeitswerte: Nennspannung, Kapazität, Leistung, erwartete Lebensdauer in Zyklen, Wirkungsgrad, Innenwiderstand, zulässiger Temperaturbereich
  • EU-Konformitätserklärung, Demontage- und Sicherheitsinformationen, Ersatzteilquellen
  • Je Akku: Seriennummer, Status (neu, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet) und Angaben zum Alterungszustand

Die Leistungswerte musst du schon seit dem 18.08.2024 in den Unterlagen zum Akku angeben (Art. 10 Abs. 1). Wer diese Unterlagen hat, hat einen großen Teil der Passdaten bereits beisammen.

Weitere Pflichten ab Februar 2027

  • QR-Code auf dem Akku, der zum Pass führt (Art. 13 Abs. 6).
  • Austauschbarkeit: Wer E-Bikes in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass der Akku und auch die einzelnen Zellen im Akkupack von unabhängigen Fachleuten leicht entfernt und ersetzt werden können (Art. 11 Abs. 5).
  • Ersatzteile: Der Akku muss nach dem Verkauf des letzten Rads eines Modells noch mindestens fünf Jahre als Ersatzteil zu einem angemessenen Preis erhältlich sein (Art. 11 Abs. 7).
  • Keine Software-Sperren gegen kompatible Ersatzakkus oder Ersatzzellen (Art. 11 Abs. 8).

Schon heute gilt: Das Batteriemanagementsystem muss Daten zum Alterungszustand speichern und dem Käufer sowie beauftragten Werkstätten Lesezugriff darauf geben (Art. 14, seit 18.08.2024).

So gehst du vor

  1. Liste alle Akkumodelle auf, die du nach dem 17.02.2027 erstmals in der EU verkaufen wirst, auch Ersatzakkus.
  2. Kläre je Modell, wer den Akku in Verkehr bringt: du oder dein Lieferant.
  3. Fordere beim Hersteller die Daten nach Anhang XIII an. Die Checkliste für Importeure zeigt, welche Felder du brauchst.
  4. Lege den Pass je Modell an und ergänze je Akku die Seriennummer, am einfachsten per CSV-Import.
  5. Lass den QR-Code auf Akku oder Etikett drucken. Plane den Druck rechtzeitig vor Februar 2027 ein.

Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.

Zum Pflicht-Check

Quellen

Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.