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Second Life: neuer Pass nach Umnutzung
Wann eine gebrauchte Batterie einen neuen Pass braucht und wer dann verantwortlich ist.
Stand: Oktober 2026
Viele Batterien haben nach ihrem ersten Einsatz noch genug Kapazität für ein zweites Leben, etwa eine Fahrzeugbatterie als Heimspeicher. Die Batterieverordnung regelt, wann eine solche Batterie einen neuen Pass braucht und wer dann für ihn verantwortlich ist (Art. 77 Abs. 7).
Die Begriffe
- Vorbereitung zur Wiederverwendung: Prüfen, Reinigen oder Reparieren einer Altbatterie, damit sie ohne weitere Vorbehandlung wieder verwendet werden kann (Art. 3 Abs. 1 Nr. 29 mit Verweis auf die Abfallrahmenrichtlinie).
- Vorbereitung zur Umnutzung: Eine Altbatterie oder Teile davon werden für einen anderen Zweck vorbereitet als den ursprünglichen (Nr. 30).
- Umnutzung: Eine Batterie, die kein Abfall ist, oder Teile davon werden für einen anderen Zweck eingesetzt als den ursprünglichen (Nr. 31).
- Wiederaufarbeitung: Alle Zellen und Module werden zerlegt und bewertet, Zellen oder Bauteile werden ersetzt, die Kapazität erreicht wieder mindestens 90 % der ursprünglichen Bemessungskapazität, der Alterungszustand der Zellen weicht um höchstens 3 % voneinander ab, und die Batterie dient demselben Zweck wie zuvor (Nr. 32).
Wann ein neuer Pass nötig ist
Nach jedem der vier Vorgänge braucht die Batterie einen neuen Pass, der mit dem Pass der Ursprungsbatterie verknüpft ist. Entsteht eine Batterie aus mehreren alten, wird der neue Pass mit allen Ursprungspässen verknüpft (Art. 77 Abs. 7). Der alte Pass verschwindet nicht, er bekommt einen neuen Status.
Eine einfache Reparatur, bei der die Batterie ihren Zweck behält und keiner der vier Vorgänge vorliegt, braucht laut der Kommission keinen neuen Pass. Dasselbe gilt für den bloßen Weiterverkauf einer gebrauchten Batterie.
Die Kategorie kann sich ändern: Eine Elektrofahrzeugbatterie, die nach einer Umnutzung als stationärer Speicher dient, ist danach eine Industriebatterie (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13).
Wer verantwortlich ist
- Wer eine Batterie für die Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereitet, sie umnutzt oder wiederaufarbeitet und dann in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, gilt als Hersteller (Art. 38 Abs. 11). Er trägt alle Herstellerpflichten, von der Konformitätsbewertung bis zur CE-Kennzeichnung.
- Die Verantwortung für den neuen Pass geht auf diesen Wirtschaftsakteur über (Art. 77 Abs. 7).
- Wird die Batterie zur Altbatterie, geht die Verantwortung auf den Hersteller über, auf die beauftragte Organisation für Herstellerverantwortung oder auf den Abfallbewirtschafter (Art. 77 Abs. 7 Unterabs. 2).
- Den neuen Pass registriert der neue Inverkehrbringer mit seiner eigenen Verifizierung im EU-Register.
Die Statuswerte im Pass
Jeder Pass zeigt den Status der Batterie (Anhang XIII Nr. 4 Buchst. c). Diese Angabe ist ab Februar 2027 für alle passpflichtigen Kategorien Pflicht:
- Original: die Batterie in ihrem ersten Leben
- Wiederverwendet: nach Vorbereitung zur Wiederverwendung im selben Zweck
- Umgenutzt: in einem anderen Zweck als ursprünglich vorgesehen
- Wiederaufgearbeitet: nach Wiederaufarbeitung im selben Zweck
- Altbatterie: die Batterie ist Abfall
Batterien nach einem dieser Vorgänge bekommen außerdem ein neues Etikett, und ihre Statusänderung muss über den QR-Code abrufbar sein (Art. 13 Abs. 9).
Nachweise bei Altbatterien
War die Batterie schon Abfall, muss der Besitzer der Behörde auf Verlangen belegen, dass sie es nicht mehr ist (Art. 73 Abs. 1):
- eine Bewertung oder Prüfung des Alterungszustands, durchgeführt in einem Mitgliedstaat
- eine Rechnung oder einen Vertrag über die weitere Verwendung
- einen angemessenen Schutz vor Schäden bei Transport, Be- und Entladen
Die Angaben zum Alterungszustand stehen auch dem Endnutzer zur Verfügung (Art. 73 Abs. 2). Hilfreich sind dabei die Daten des Batteriemanagementsystems (Art. 14) und die Demontageangaben aus dem ursprünglichen Pass, die Betrieben für das zweite Leben über das berechtigte Interesse zugänglich sind (Art. 77 Abs. 2).
Ende des Passes
Der Pass erlischt erst, wenn die Batterie recycelt wurde (Art. 77 Abs. 8). Bis dahin bleibt jede Station nachvollziehbar. In Batteriepass Online legst du bei Umnutzung oder Wiederaufarbeitung den neuen Pass direkt aus dem alten an, auch für einen Pack aus mehreren Altbatterien. Der Vorgänger wird zurückgezogen, bleibt aber prüfbar.
Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.
Zum Pflicht-CheckQuellen
- Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 3, 13, 38, 73, 77 und Anhang XIII (EUR-Lex)
- EU-Kommission: FAQ zum Digitalen Produktpass für Batterien (Englisch)
Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.