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Wissen

Daten vom Lieferanten bekommen

Welche Angaben du anfragst, wie du sie prüfst und was du tust, wenn keine Antwort kommt.

Stand: Oktober 2026

Die meisten Angaben im Batteriepass kennt nur der Hersteller der Zellen oder des Packs, und der sitzt oft in Asien. Verantwortlich für einen korrekten, vollständigen und aktuellen Pass ist aber der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt (Art. 77 Abs. 4). Du musst die Daten also beschaffen, prüfen und pflegen.

Welche Angaben du brauchst

  • Stammdaten: Hersteller mit Anschrift, Modellkennung, Batteriekategorie, Werk, Herstellungsdatum, Gewicht, Kapazität in Ah und kWh.
  • Zusammensetzung: Chemie, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe über 0,1 %, geeignetes Löschmittel, Materialien von Kathode, Anode und Elektrolyt.
  • Leistung und Haltbarkeit: Nenn-, Minimal- und Maximalspannung, Leistung, erwartete Lebensdauer in Zyklen mit Referenztest und C-Rate, Wirkungsgrad, Innenwiderstand von Zelle und Pack, Temperaturbereiche.
  • Kreislauf: Teilenummern, Bezugsquellen für Ersatzteile, Demontageanleitung, Sicherheitshinweise.
  • Dokumente: EU-Konformitätserklärung und die Prüfberichte, die sie belegen.
  • Je Batterie: Seriennummer und, falls abweichend, das Herstellungsdatum.

CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteile und der Bericht zu den Sorgfaltspflichten müssen laut dem Leitfaden der Kommission (Version 2.0) am 18.02.2027 noch nicht befüllt werden. Frag sie trotzdem gleich mit an, damit der Lieferant sich darauf einstellt.

So fragst du an

  1. Nenne Modell, Batteriekategorie und Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII.
  2. Schick eine strukturierte Feldliste statt der Bitte um ein Datenblatt, mit Einheiten (V, Ah, kWh, W, mΩ, °C) und einer Kennzeichnung der Pflichtfelder.
  3. Fordere Konformitätserklärung, Prüfberichte und Demontageanleitung als Dokumente an.
  4. Setze eine Frist mit Abstand zur ersten Lieferung, die ab dem 18.02.2027 in Verkehr gebracht wird.
  5. Bitte um einen festen technischen Ansprechpartner, nicht nur um den Vertrieb.

Mit Batteriepass Online schickst du ab dem Tarif Business einen Link. Der Lieferant trägt die Werte ohne Login selbst ein, in einer von 28 Sprachen, auch auf Chinesisch. Du prüfst die Antworten und übernimmst sie in den Pass.

Was in den Vertrag gehört

  • Die Liste der Felder und Dokumente, die der Lieferant liefert, und bis wann.
  • Seriennummern mit jeder Lieferung, am besten als CSV-Datei.
  • Die Pflicht, Änderungen an Zellen, Chemie, Werk oder Leistungswerten vorher mitzuteilen. Ein Batteriemodell umfasst nur Einheiten mit denselben technischen Merkmalen und derselben Modellkennung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 19).
  • Eine Zusicherung, dass die Angaben richtig sind, und eine Regelung für den Fall, dass sie es nicht sind.
  • Das Recht, die Daten im Pass zu veröffentlichen und Behörden die Prüfberichte zugänglich zu machen.
  • Zugriff auf die Daten des Batteriemanagementsystems nach Art. 14.

Bist du selbst Hersteller und kaufst Zellen oder Module zu, müssen dir deren Lieferanten die nötigen Informationen und Unterlagen kostenlos bereitstellen (Art. 39).

Angaben auf Plausibilität prüfen

  • Energie gegenrechnen: Nennspannung mal Kapazität in Ah ergibt Wattstunden. Weicht die angegebene kWh-Zahl deutlich ab, nachfragen.
  • Modellkennung in Konformitätserklärung, Prüfbericht, Datenblatt und Etikett vergleichen.
  • Zyklenlebensdauer nur mit Prüfbedingungen übernehmen, also mit C-Rate, Temperatur und Abschaltkriterium.
  • Werk und Herstellungsort müssen eine echte Produktionsstätte sein, keine Handelsadresse.
  • Eine leere Liste kritischer Rohstoffe ist bei Lithium-Ionen-Batterien kaum plausibel.
  • Die Leistungswerte musst du schon seit dem 18.08.2024 in den Unterlagen angeben (Art. 10). Sie sollten mit den neuen Angaben übereinstimmen.

Wenn keine Antwort kommt

  • Nachfassen, mit klarer Frist und dem Hinweis, dass die Ware ohne Pass ab dem 18.02.2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf (Art. 77 Abs. 1).
  • Über den Einkauf eskalieren. Die Datenlieferung ist Teil der Ware.
  • Fehlende Leistungswerte selbst messen lassen, etwa bei einem Prüflabor.
  • Als letzte Möglichkeit den Lieferanten wechseln oder das Modell aus dem EU-Sortiment nehmen.

Die Verantwortung bleibt bei dir

Auch wenn der Lieferant die Werte selbst einträgt, haftest du für den Inhalt. In Deutschland ist es eine Ordnungswidrigkeit, nicht sicherzustellen, dass die Angaben im Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell sind (§ 60 Abs. 2 Nr. 29 BattDG). Bewahre die Antworten deshalb nachvollziehbar auf. In Batteriepass Online bekommt jede veröffentlichte Version eine SHA-256-Prüfsumme, die mit der Vorversion verkettet ist.

Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.

Zum Pflicht-Check

Quellen

Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.