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Wissen

Was kostet ein Batteriepass?

Die Kostenblöcke vom Datensammeln bis zum Siegel, mit Beispielrechnungen.

Stand: Oktober 2026

Die Batterieverordnung legt keine Gebühr für den Batteriepass fest. Die Kosten entstehen durch die Arbeit dahinter: Daten beschaffen, Pässe erstellen und hosten, Etiketten drucken, im EU-Register registrieren und alles über die Lebensdauer der Batterie pflegen. Dieser Artikel zeigt die einzelnen Blöcke und rechnet Beispiele mit unseren Tarifen durch.

Die Kostenblöcke

  • Datenbeschaffung: Anfragen an Lieferanten, Nachfassen, Übersetzungen und im Einzelfall eigene Messungen, wenn Leistungswerte fehlen.
  • Interne Zeit: Kategorie und Rolle klären, Modelle anlegen, Werte prüfen, Pässe freigeben. Das erste Modell dauert am längsten, weitere übernehmen viele Stammdaten.
  • Software und Hosting: Erstellen, Veröffentlichen, Zugriffsstufen und Versionen. Der Pass muss auch verfügbar bleiben, wenn dein Unternehmen nicht mehr besteht (Art. 78 Buchst. e).
  • Kennzeichnung: Etikettenmaterial, Druck oder Gravur und die Einbindung in Produktion oder Wareneingang.
  • EU-Register: Die Registrierung ist kostenlos. Kosten entstehen für das qualifizierte elektronische Siegel bei einem Vertrauensdiensteanbieter, dazu kommt deine Zeit für EU-Login und Verifizierung.
  • Pflege: Updates bei Modelländerungen, Statuswechsel und neue Pässe nach Umnutzung.

Was kostenlos sein muss

  • Wer den Pass liest, zahlt nichts. Zugang erhalten Verbraucher, Wirtschaftsakteure und andere Beteiligte unentgeltlich im Rahmen ihrer Zugriffsrechte (Art. 78 Buchst. b).
  • Lieferanten von Zellen und Modulen müssen Herstellern die nötigen Informationen und Unterlagen kostenlos bereitstellen (Art. 39).
  • Das EU-Register erhebt keine Gebühren.

Unsere Tarife

  • Pilot: kostenlos, 1 Modell, 10 Pässe pro Jahr, mit Hinweis auf Testdaten auf der Passseite.
  • Starter: 59 € im Monat, 5 Modelle, 500 Pässe pro Jahr.
  • Business: 149 € im Monat, 15 Modelle, 5.000 Pässe pro Jahr, mit Datenanfrage an Lieferanten per Link.
  • Pro: 349 € im Monat, unbegrenzt viele Modelle, 25.000 Pässe pro Jahr.

Alle Preise sind netto, eine Einrichtungsgebühr gibt es nicht. Bei jährlicher Zahlung zahlst du zehn Monatspreise. Über dem Jahreskontingent kostet jeder weitere Pass einmalig 0,25 € (Starter), 0,12 € (Business) oder 0,06 € (Pro).

Beispielrechnungen

  1. Importeur von E-Bike-Akkus, 3 Modelle, 400 Akkus im Jahr: Starter bei jährlicher Zahlung 590 € im Jahr, das sind knapp 1,48 € je Pass.
  2. Importeur mit 4 Modellen, 2.000 Akkus im Jahr und Lieferanten in China: Business bei jährlicher Zahlung 1.490 € im Jahr, rund 0,75 € je Pass, mit Lieferantenanfrage per Link. Starter wäre mit 590 € plus 1.500 × 0,25 € = 965 € günstiger, dann sammelst du die Lieferantendaten aber selbst.
  3. Hersteller von Heimspeichern, 12 Modelle, 8.000 Speicher im Jahr: Business bei jährlicher Zahlung 1.490 € plus 3.000 × 0,12 € = 360 €, zusammen 1.850 € im Jahr, gut 0,23 € je Pass. Pro mit 3.490 € im Jahr lohnt sich hier erst ab rund 21.700 Pässen im Jahr oder bei mehr als 15 Modellen.

Etiketten, Siegel und deine interne Zeit kommen in allen Beispielen hinzu.

Die interne Zeit realistisch planen

Der größte Posten ist meist nicht die Software, sondern die Datenbeschaffung. Antworten aus dem Ausland brauchen oft Wochen, und selten ist der erste Datensatz vollständig. Plane deshalb Rückfragen ein und fang lange vor dem 18.02.2027 an. Seriennummern importierst du per CSV, die Pässe je Batterie entstehen dann automatisch aus dem Modell.

So hältst du die Kosten klein

  • Die Datenlieferung gleich in Bestellung oder Liefervertrag aufnehmen.
  • Vorhandene Unterlagen nutzen: Die Leistungswerte nach Art. 10 musst du schon seit dem 18.08.2024 angeben.
  • Pass, Etikett und Konformitätserklärung aus denselben Daten pflegen, damit nichts doppelt erfasst wird.
  • Mit dem kostenlosen Pilot ein Modell testen, bevor du einen Tarif wählst.
  • Bei stabiler Stückzahl jährlich zahlen.

Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.

Zum Pflicht-Check

Quellen

Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.