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Wissen

Batteriepässe im EU-Register registrieren

Wer registriert, was du dafür brauchst, was das Register speichert und ab wann es geht.

Stand: Oktober 2026

Neben dem Pass selbst verlangt die Batterieverordnung eine Registrierung: Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, lädt ihre individuelle Kennung in das EU-Register für Digitale Produktpässe hoch (Art. 77 Abs. 10). Das Register beruht auf Art. 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, die Einzelheiten regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Es ist seit dem 20.07.2026 online.

Was das Register speichert und was nicht

  • Gespeichert werden die Kennung der Batterie als HTTPS-Adresse des Passes, auf Wunsch Modell- und Chargenkennung, dazu der Registrierende, ein Zeitstempel und ein Prüfwert (Hash) der Passversion.
  • Zurück bekommst du eine eindeutige Registrierungskennung.
  • Der Pass selbst bleibt beim Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister (Art. 78 Buchst. c). Das Register speichert ihn ausdrücklich nicht.
  • Spätere Änderungen wie Alterungszustand oder Ladezyklen meldest du nicht ans Register.
  • Bei Batterien gehört die Registrierungskennung laut der Kommission nicht in die Zollanmeldung.

Wer registrieren darf

Registrieren muss der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Das Erstellen und Pflegen des Passes kann er schriftlich an Dritte übertragen (Art. 77 Abs. 4). Für die Registrierung trennt die Kommission das ausdrücklich: Sie nennt den Inverkehrbringer. Die Durchführungsverordnung lässt Dritte nur dann registrieren, wenn das Unionsrecht es vorsieht und sie selbst verifiziert sind. Ob das für Batterien gilt, war im Oktober 2026 nicht geklärt. Hersteller außerhalb der EU können sich verifizieren, die Batterie registriert aber der Inverkehrbringer in der EU.

Was du brauchst

  1. Ein EU-Login für deine Firma.
  2. Die Verifizierung deiner Organisation im Register: Du meldest dich an, die Kommission stellt eine versiegelte PDF-Erklärung aus, du unterzeichnest sie mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und lädst sie hoch. Natürliche Personen nutzen stattdessen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine eID.
  3. Eine Kennung deiner Firma: Handelsregisternummer (bevorzugt), LEI, USt-IdNr. oder eID. Die EORI-Nummer wird dafür nicht verwendet.
  4. Das Siegel bekommst du bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Es kostet Geld, die Registrierung selbst ist kostenlos.

Die Verifizierung gilt höchstens drei Jahre und muss dann erneuert werden.

Wie die Registrierung abläuft

  • Einzeln im Online-Formular oder per Datei-Upload im JSON- oder XML-Format nach Vorlage der Kommission.
  • Höchstens 100 Pässe je Datei. Ein einziger Fehler verwirft die ganze Datei.
  • Das Register ruft die Adresse des Passes einmal maschinell ab und prüft den Inhalt gegen seinen Datenkatalog. Die Adresse muss per HTTPS erreichbar sein und darf nicht über Weiterleitungsketten laufen.
  • Die Bearbeitung läuft im Hintergrund. Das Ergebnis siehst du in deinem Konto.
  • Als Nachweis kannst du ein qualifiziert versiegeltes PDF erzeugen. Es ist 90 Tage abrufbar.

Ab wann es geht

Rechtlich hängt die Registrierung an der Passpflicht ab dem 18.02.2027. Eine eigene Frist oder Übergangsregel gibt es nicht. Die Kommission schreibt, dass ein Produkt registriert sein muss, bevor es in Verkehr gebracht wird. Im Oktober 2026 lassen sich Batteriepässe aber noch nicht registrieren, weil der Datenkatalog für Batterien fehlt. Einen Termin dafür hat die Kommission nicht genannt. Die Verifizierung deiner Firma ist dagegen schon heute möglich. Erledige sie früh, dann musst du nach Freigabe des Katalogs nur noch hochladen.

Was wir machen und was du selbst machst

  • Wir erstellen die Upload-Datei, prüfen sie vorab, unter anderem ob jede Passadresse erreichbar ist, und teilen sie in Pakete zu höchstens 100 Pässen.
  • Wir tragen die zurückgemeldete Registrierungskennung in deinen Pass ein.
  • Du legst EU-Login und Verifizierung an, besorgst das Siegel und lädst die Datei unter deinem eigenen Konto hoch.
  • Du hältst die Registrierungsdaten aktuell, wenn sich Adresse, Modellkennung oder Registrierender ändern.

Nach Umnutzung oder Wiederaufarbeitung registriert der neue Inverkehrbringer den neuen Pass mit seiner eigenen Verifizierung.

Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.

Zum Pflicht-Check

Quellen

Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.