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Batteriepass und Digitaler Produktpass
Warum der Batteriepass der erste Pflicht-DPP der EU ist und wie er mit der Ökodesign-Verordnung zusammenhängt.
Stand: Oktober 2026
Ein Digitaler Produktpass (DPP) ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt, den man über einen Datenträger wie einen QR-Code abruft. Der Batteriepass, Pflicht ab dem 18.02.2027, ist der erste Produktpass, den die EU verbindlich vorschreibt. Den allgemeinen Rahmen für weitere Produktgruppen setzt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, kurz ESPR, die seit dem 18.07.2024 in Kraft ist.
Zwei Verordnungen, ein System
Der Batteriepass beruht auf der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, vor allem auf Art. 77, Art. 78 und Anhang XIII. Die ESPR regelt den Produktpass allgemein. Beide sind miteinander verzahnt:
- Der Batteriepass muss mit den Produktpässen nach dem Ökodesign-Recht technisch, semantisch und organisatorisch voll interoperabel sein (Art. 78 Buchst. a BattVO).
- Die ESPR hat Art. 77 Abs. 10 in die Batterieverordnung eingefügt. Danach lädt der Wirtschaftsakteur die Kennung jeder Batterie in das DPP-Register nach Art. 13 ESPR hoch.
- Art. 13 Abs. 1 ESPR nennt die Kennungen von Batterien ausdrücklich als Inhalt dieses Registers.
Was der Batteriepass schon heute festlegt
Viele Grundsätze, die künftig für alle Produktpässe gelten sollen, stehen für Batterien bereits im Gesetz:
- Eine individuelle Kennung je Batterie, verknüpft mit dem QR-Code (Art. 77 Abs. 3).
- Drei Zugriffsstufen: öffentlich, Behörden, Personen mit berechtigtem Interesse (Art. 77 Abs. 2).
- Offene Standards, maschinenlesbar, strukturiert, durchsuchbar und ohne Anbieterbindung übertragbar (Art. 77 Abs. 5).
- Dezentrale Speicherung beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder bei einem beauftragten Dienstleister (Art. 78 Buchst. c).
- Verfügbarkeit auch dann, wenn der Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht (Art. 78 Buchst. e).
Das DPP-Register
Das Register nach Art. 13 ESPR regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Es ist seit dem 20.07.2026 online. Es speichert keine Passdaten, sondern nur die Kennung, Angaben zum Registrierenden, einen Zeitstempel und einen Prüfwert der Passversion. Im Oktober 2026 lassen sich Batteriepässe dort noch nicht registrieren, weil der Datenkatalog für Batterien fehlt. Mehr dazu im Artikel zum EU-Register.
Kennungen und Normen
Für Batterien schreibt Art. 77 Abs. 3 die Normenreihe ISO/IEC 15459 oder gleichwertige Normen vor. Die ESPR sieht zusätzlich eindeutige Kennungen für Wirtschaftsakteure und Betriebsstätten vor. Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben am 27.05.2026 sechs produktübergreifende Normen für Produktpässe veröffentlicht, darunter EN 18219 (Kennungen), EN 18220 (Datenträger) und EN 18223 (Interoperabilität). Die Kommission hat sie mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 15.07.2026 im Amtsblatt bekannt gemacht. Zwei weitere Normen zu Zugriffsrechten und Datenintegrität waren im Oktober 2026 noch nicht bekannt gemacht.
Welche Produktgruppen folgen
Unter der ESPR braucht ein Produkt erst dann einen Pass, wenn ein delegierter Rechtsakt für seine Produktgruppe das vorschreibt. Der erste Arbeitsplan der Kommission vom 16.04.2025 nennt als Prioritäten Stahl und Aluminium, Textilien mit Schwerpunkt Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen. Für Textilien plant die Kommission den delegierten Rechtsakt für 2027. Die Pflicht beginnt jeweils erst nach einer Übergangsfrist. Verbindliche Termine für andere Produktgruppen gab es im Oktober 2026 noch nicht.
Was das für dich heißt
- Wer heute einen Batteriepass aufsetzt, baut Abläufe auf, die später auch für andere Produkte gebraucht werden: Stammdaten pflegen, Lieferanten abfragen, Kennungen vergeben, Etiketten drucken.
- Halte deine Daten im offiziellen Format. Batteriepass Online folgt der offiziellen Attributliste (Version 2.0), und jeder Pass lässt sich als JSON exportieren.
- Achte bei jedem Anbieter auf Datenexport und Übertragbarkeit, denn Art. 77 Abs. 5 verbietet eine Anbieterbindung.
Brauchst du einen Batteriepass? Zwei bis drei Fragen, dann weißt du es.
Zum Pflicht-CheckQuellen
- Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 77 und 78 (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign, ESPR), Art. 9 bis 13 (EUR-Lex)
- EU-Kommission: Digitaler Produktpass für Batterien
Dieser Artikel fasst die Rechtslage verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.